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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Gegenstand und Anwendung der AGB

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der Corda AG (nachfolgend "corda" genannt) und der Kundin/dem Kunden (nachfolgend "Kunde" genannt). Sie sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen der corda und dem Kunden. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn diese von der corda schriftlich bestätigt wurden.

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen dem Kunden und der corda kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und der Annahme durch die corda zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt mündlich, schriftlich oder via Internet. Ein Auftrag gilt nur als angenommen, wenn die corda dem Kunden eine Auftragsbestätigung zustellt, die bestellten Produkte liefert oder die vereinbarten Dienstleistungen erbringt.

Produkteangebot

Die Angebote verstehen sich freibleibend. Alle Angaben zu Waren oder Dienstleistungen, die der Kunde im Rahmen eines elektronischen Bestellvorganges erhält oder aus Katalogen, Inseraten und Preislisten entnehmen kann, sind unverbindlich. Insbesondere sind Irrtum bei Beschreibung, Abbildung und Preisangabe vorbehalten.

Preise

Sämtliche Preisangaben verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und wo nicht speziell vermerkt, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Die Waren-Preise schliessen keine Supportleistungen ein. Nimmt der Kunde technischen Support oder andere Leistungen in Anspruch, werden diese dem Kunden gemäss gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

Erbringungsort

Dienstleistungen werden nur in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein erbracht. Ebenso werden Waren nur in diese beiden Länder versandt.

Warenlieferungen

Soweit an Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin oder einer Nichtannahme-Erklärung. Die Lieferung der Ware erfolgt (ab Laderampe) auf Kosten und Gefahr des Kunden, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Sendungen mit allfälligen Transportschäden oder Teilverlusten sind vom Besteller mit Vorbehalt anzunehmen. Vom Transportführer ist ein Protokoll erstellen zu lassen und uns dieses sofort zuzustellen. Kommt der Empfänger der Ware diesen Pflichten nicht nach, fällt der Schadenersatz dahin. Reklamationen sind spätestens 3 Tage nach Empfang der Ware anzubringen, andernfalls gilt die Lieferung als erfüllt.

Zahlungsbedingungen

Bei Kunden, deren Bonität der corda nicht bekannt ist, erfolgt die Lieferung nur gegen Vorauszahlung im elektronischen Überweisungsverfahren.
Rechnungen sind innerhalb der aufgedruckten Zahlungsfrist und ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen wird ein Verzugszins in der Höhe von 4% p.a. berechnet. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird dadurch nicht ausgeschlossen. Nach der 1. Mahnung werden dem Kunden je Schreiben CHF 25.00 verrechnet.

Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der corda. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Falls der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug gerät, ist die corda berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Rücktrittserklärung) und die Ware in ihren Besitz zu nehmen.

Rückgaberecht

Der Kunde hat das Recht innerhalb einer Frist von 5 Tagen die erhaltene Ware zurückzusenden. Die gelieferte Ware ist unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreier Originalverpackung mit der bei der corda erfragten Retouren-Nummer zurückzuschicken. Bei Nichterfüllung obengenannter Bedingungen wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.- erhoben. Das Rückgaberecht beginnt mit Eingang der Ware beim Kunden. Dieser trägt auch die Kosten der Rücksendung. Vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind Waren, die im Angebot mit dem Vermerk "Kein Rückgaberecht" bezeichnet sind, sowie Artikel, die auf Kundenwunsch speziell beschafft oder angefertigt wurden. Hat der Kunde die Ware fristgerecht und ordnungsgemäss zurückgeschickt, erhält er eine Gutschrift oder auf Wunsch eine Ersatzlieferung.

Schadenersatz bei Stornierung, Nichtannahme

Storniert der Kunde einen Auftrag oder nimmt er die bestellte Ware nicht ab, so hat er der corda den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dieser Schaden wird pauschal durch eine Storno- bzw. Nichtabnahmegebühr in Höhe von mindestens 20% des Netto-Auftragswertes vereinbart. Zusätzlich hat der Besteller die Kosten für den Hin- und Rücktransport zu tragen. Behauptet der Besteller, es sei ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden, so hat er dies zu beweisen.

Waren: Mängelgewährleistung und Haftung

Für alle angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist 12 Monate ab Kaufdatum, falls nicht ausdrücklich auf der Rechnung ein anderer Garantiezeitraum angegeben wird. Erst-Erfüllungsort der Garantieleistungen ist der Sitz der corda (bringen und abholen durch den Kunden). Erweist sich die Lieferung bei der Abnahme nicht als vertragsgemäss, so hat der Kunde der corda Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben oder Ersatz zu liefern. Sofern eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) verlangen. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnutzung, höherer Gewalt, Missachtung von Betriebsvorschriften, sowie Eingriffe des Kunden oder Dritter in die Produkte. Produkte werden kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel vom Kunden innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet wird. Soweit es die gesetzlichen Bestimmungen erlauben, ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen. Insbesondere haftet die corda nicht für Schäden, die auf unsachgemässen Gebrauch oder natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind oder für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).

Geistiges Eigentum

Die Informationen, Bilder, Texte oder Grafiken auf der Website der corda, sind urheberrechtlich geschützt. Kopien oder Reproduktionen, der gesamten Webseite bzw. von Teilen der Webseite wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung bei der corda aufzugeben. Alle auf dieser Webseite zitierten Warenzeichen, Produktnamen oder Firmennamen oder Firmenlogos sind das Alleineigentum der jeweiligen Berechtigten. Es ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der corda nicht erlaubt, das Material zu verändern oder für andere Zwecke zu verwenden. Ausserdem ist es nicht erlaubt irgendwelche Inhalte der corda-Website zu veröffentlichen, versenden, übermitteln oder verteilen, weder gesamthaft noch teilweise.

Links

Die Links auf der Website der corda werden nicht kontrolliert und die corda übernimmt in keiner Weise die Verantwortung oder Haftung für Informationen der angewählten fremden Website. Die corda beabsichtigt nur, seinen Kunden die Beschaffung von Zusatzinformationen zu erleichtern.

Umgang mit Kundendaten

Die corda versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten. Die bei der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden nur zur ordnungsgemässen Bestellabwicklung und für interne Marketingzwecke bearbeitet. Die corda verpflichtet sich, persönliche Kundendaten weder zu veröffentlichen, zu verkaufen noch unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden.

Bestimmungen bei Dienstleistungen:

Mängelgewährleistung und Haftung

Erweist sich eine Dienstleistung als nicht vertragsgemäss erbracht, so hat der Kunde der corda Gelegenheit zu geben, die Mängel zu beheben. Sofern eine Nachbesserung mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist, kann der Kunde die Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) verlangen.

Zutritt beim Kunden

Werden Dienstleistungen der corda in den Räumlichkeiten des Kunden erbracht, ist dieser damit einverstanden, dass sich Mitarbeitende der corda in den zugewiesenen Räumlichkeiten und deren Zugängen frei bewegen dürfen. Entstehen im Rahmen der Dienstleistung Schäden zum Nachteil des Kunden, hat dieser zu beweisen, dass diese durch Mitarbeitende der corda verursacht wurden. Des Weiteren hat der Kunde vorbeugend dafür zu sorgen, dass unbeabsichtigte Schäden oder gar Betriebsausfälle verursacht durch Mitarbeitende der corda im Rahmen des Dienstleistungsauftrags ausgeschlossen sind.

Eigentumsübergang

Im Rahmen des Entsorgungs-Services der corda gehen die beim Kunden abgeholten Waren mit dem Verlassen des Übernahmeorts in das uneingeschränkte Eigentum der corda über. Stellt die corda nachträglich fest, dass die übernommenen Waren mit umweltschädlichen Stoffen kontaminiert sind, hat der Kunde diese zurück zu nehmen und die entstandenen Kosten für Umtriebe, Lagerung und Transport zu übernehmen.

Gewährleistung der Datensicherheit

Die corda stellt sicher, dass im Rahmen ihrer Arbeiten die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und der einschlägigen Rechtsnormen jederzeit beachtet werden. Insbesondere sorgt sie mit geeigneten Massnahmen dafür, dass unberechtigte Dritte keinen Zugang zu Datenträgern der Kunden erlangen können.
Stellt die Corda (ausserhalb des vereinbarten Auftrags) in Geräten installierte Datenträger fest, werden diese kostenpflichtig demontiert und die darauf gespeicherten Daten ohne Rückfrage beim Kunden unwiederbringlich zerstört.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Sämtliche Vereinbarungen und Verträge unterstehen Schweizerischem Recht. Für gerichtliche Auseinandersetzungen werden die für den Hauptsitz der corda zuständigen Gerichte vereinbart. Die corda behält sich das Recht vor, wahlweise auch die zuständigen Gerichte am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden anrufen.

Salvatorische Klausel

Sollte in diesen Bedingungen eine rechtmässig unwirksame Bestimmung enthalten sein, werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtmässig wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt und dem entspricht, was die Vertragspartner mit dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung hätten ausdrücken wollen.


(c) Copyright by Corda AG, Version 1.9 vom 28.01.2018

 

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